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Windsurfing Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Teilnehmer
Teilnehmer
ist jede Person, die weder gesundheitlich
noch konditionell beeinträchtigt
ist, den Surfkurs ohne Gefahr für
sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme
an allen Surfkursen ist die Fähigkeit,
mindestens 15 Minuten im freien
Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen
zu können. Bei Minderjährigen
ist die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich. |
Anmeldung / Rücktritt
vom Vertrag
Die Anmeldung
zu den Surfkursen bedarf der Schriftform.
Gleiches gilt für den Abschluss
des Chartervertrages. Bei Minderjährigen
ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen
Erklärung die schriftliche
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
beizubringen.
Ein Rücktritt vom Vertrag
ist schriftlich zu erklären.
Erfolgt der Rücktritt 14
Tage vor Kursbeginn wird die geleistete
Anzahlung von 50% des jeweiligen
Kurspreises in Abweichung zu §
346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn
kein Ersatzteilnehmer gestellt
wird. Bei einem innerhalb der
14-Tagesfrist erklärtem Rücktritt
sind weitere 50% der Kurskostengebühren
fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer
nicht gestellt wird.
Die Surfschule Windsurfing Berlin
behält sich das Recht vor,
ohne Einhaltung einer Frist vom
Vertrage zurückzutreten,
wenn die Mindestteilnehmerzahl
von 3 Personen in den Surfkursen
nicht erreicht wird. Gleiches
gilt im Falle höherer Gewalt
(Starkwind, Blitzschlag) oder
bei Zerstörung der Surfbretter/segel
durch Kollisionen oder Vandalismus.
Geleistete Zahlungen werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen
nicht.
Teilnehmer, die einen Lehrgang
nachhaltig stören, sich vertragswidrig
verhalten oder sich und andere
vorsätzlich gefährden,
können von der weiteren Teilnahme
ausgeschlossen werden.
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Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer
ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
verpflichtet, alles ihm Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und den
evtl. entstandenen Schaden so gering
wie möglich zu halten. |
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen
des Ausbilders ist Folge zu leisten. |
Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, die in analoger und digitaler Form während der Kurs- und Aufenthaltszeit von den Teilnehmern bei Windsurfing Berlin angefertigt werden, sind Eigentum von Windsurfing Berlin und dürfen zum weiteren, auch kommerziellen Gebrauch, genutzt werden.
Wird das von einem Teilnehmer nicht erwünscht, ist diese Information Windsurfing Berlin vor Arbeits- bzw. Kursbeginn mitzuteilen. |
Sorfaltspflicht
Die Sicherheit
und Betriebsbereitschaft der Surfbretter/segel
wird durch regelmäßige
Inspektionen sichergestellt. Dennoch
ist der Teilnehmer verpflichtet,
die Surfbretter/segel vor Fahrtantritt
zu überprüfen. Im Interesse
aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer
verpflichtet, entstandene Schäden
sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der
Surfbretter/segel durch Nichtbeachtung
der Anweisung des Ausbilders oder
durch fahrlässige oder sogar
vorsätzliche Verhaltensweisen
des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet
ist, besteht für den durch
die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung
entstandenen Zeitverlust kein Anspruch
auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers. |
Haftung
Die Surfschule
Windsurfing Berlin haftet für
die gewissenhafte Lehrgangs- und
Veranstaltungsvorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung sowie für die gewissenhafte
Durchführung der Inspektionen
zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
der Surfbretter/segel.
Die Surfbretter/segel sind haftpflichtversichert.
Personenschäden sind im Rahmen
der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang
von 1,5 Millionen Euro begrenzt;
Sachschäden bis zu einem
Deckungsumfang von 0,5 Millionen
Euro. Sofern der angerichtete
Schaden diese Deckungssummen nachweislich
übersteigt, haftet der Teilnehmer
im Falle seines Verschuldens dem
Verwender persönlich für
die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten
Schäden trifft den Teilnehmer
eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, die Surfbretter/segel
wie sein Eigentum nach den Regeln
guter Seemannschaft zu behandeln
und zu führen. Für selbstverschuldete
Schäden (einschließlich
Ausfall- und Folgeschäden)
an den Surfbretter/segel und Ausrüstungsteilen
haftet der Teilnehmer persönlich.
Für den Verlust von Wertgegenständen,
Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen
wird keine Haftung übernommen.
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Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, eine etwa ungültige
Bestimmung nach Möglichkeit
durch eine dem mutmaßlichen
Willen entsprechende Klausel zu
ersetzen. |
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