Windsurfing Berlin und Wassersporcenter Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnehmer

Teilnehmer ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Segel-, Windsurf- und SUP Kursen ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Segel-, Windsurf- und SUP Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Segel-, Windsurf- und SUP Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 14 Tage vor Kursbeginn wird die geleistete Anzahlung von 50% des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 14-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskostengebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.

Die Wassersport Schule Wassersport Center Berlin behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen in den Segel-, Windsurf- oder SUP Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Surfbretter/Segel/Boote durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
 
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten.

Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen, die in analoger und digitaler Form während der Kurs- und Aufenthaltszeit von den Teilnehmern bei Wassersport Center Berlin angefertigt werden, sind Eigentum von Wassersport Center Berlin und dürfen zum weiteren, auch kommerziellen Gebrauch, genutzt werden.
Wird das von einem Teilnehmer nicht erwünscht, ist diese Information Wassersport Center Berlin vor Arbeits- bzw. Kursbeginn mitzuteilen.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surfbretter/Segel/Boote wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer verpflichtet, die Surfbretter/Segel/Boote vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Surfbretter/Segel/Boote durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers.

Haftung

Die Surfschule Wassersportcenter Berlin haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Surfbretter/Segel/Boote.
Die Surfbretter/Segel/Boote sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Surfbretter/Segel/Boote wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Surfbretter/Segel/Boote und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

 

 

 

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